Ein Gutachten im Gerichtsauftrag (Gerichtsgutachten) wird im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten (selbständiges Beweisverfahren oder Hauptsacheverfahren) für die Gerichte erstellt.
Das selbstständige Beweisverfahren ist dabei ein gerichtliches Verfahren ohne Prozess. Das Verfahren wird von einer Partei beantragt. In dem Antrag ist der Antragsgegner zu benennen. Das selbständige Beweisverfahren ist nicht mit einem Anwaltszwang verbunden. Die Sachverständigenwahl obliegt dem Gericht. Die Antragsteller können jedoch einen Sachverständigen vorschlagen. Der Vorteil des selbständigen Beweisverfahrens liegt in der Verwendbarkeit des Gutachtens im Prozessfall. Die Abrechnung erfolgt nach Justiz- und Vergütungsverordnung (JVEG) und der Vorschuss wird vom Gericht festgelegt.