Das Privatgutachten dient als fachliche Unterstützung für die rechtliche Bewertung von Streitigkeiten.
Oftmals stellt sich im Vorfeld einer möglichen rechtlichen Auseinandersetzung, verbunden mit erheblichen finanziellen Prozesskostenrisiken, die Frage nach der eigenen Stärke oder Sicherheit der eigenen Position. Hält der festgestellte Mangel einer fachlichen und rechtlichen Prüfung Stand? Als Instrument der Abschätzung, Einordnung und Unterstützung des Anwaltes/der Anwältin ist ein Privatgutachten von wesentlicher Bedeutung.
In der Regel sehen die Gerichte die Kosten des Privatgutachtens als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung an und können daher gegen den Gegner festgesetzt werden. Kosten für Privatgutachten können daher erstattungsfähig sein.
Gebührensatz: 125 € / Stunde