Schiedsgutachten – Einigung ohne Gericht!
Zur Entlastung der Gerichte und um eine Einigung zweier Parteien über einen Sachverhalt ohne den Rechtsweg kurzfristig zu ermöglichen, wurde vom Gesetzgeber das Schiedsgutachten rechtlich verankert.
Der/Die Sachverständige wird aufgrund eines privaten Auftrages tätig. Auftraggeber*innen sind in der Regel die sich streitenden Vertragsparteien, deren Auseinandersetzung mit Hilfe des Sachverständigen beigelegt werden soll.